Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des freiberuflich tätigen Dienstleisters Axel Harzer– nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.

Grundsätzlich ist Ort der Leistungen in den Geschäftsräumen des Auftraggebers.

Im Falle einer Absage von Unterricht seitens des Auftraggebers, hat diese Absage in schriftlicher Form durch elektronische Medien (WhatsApp, SMS, oder E-Mail) mindestens 20 Stunden vor Unterrichtsbeginn zu erfolgen. Erfolgt die Absage nach Ablauf dieser Frist, wird der Unterricht als gegeben in Rechnung gestellt.

Im Falle einer Absage des Unterrichts seitens des Dienstleisters, werden keine Kosten für den Auftraggeber fällig.

Kosten für Unterrichtsmaterial entstehen nicht, sofern der Auftraggeber dem Dienstleister die Möglichkeit des Kopierens von Arbeitszetteln gestattet.

  • 2 Auftragserteilung und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt per E-Mail, Fax, Postversand oder telefonisch. Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(2) Bei der Auftragserteilung sind vom Auftraggeber Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes, besondere Terminologie Wünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speichermedien und Ähnliches) und Leistungszeit anzugeben.
(3) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Dienstleister einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung zu überlassen, sodass der Dienstleister eventuelle Mängel beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(4) Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Anfertigung der Übersetzung erforderlich sind, sind dem Dienstleister vom Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragserteilung zu übergeben. Sollte das übergebene Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann der Dienstleister weiteres themenspezifisches Informationsmaterial beim Auftraggeber anfordern.
(5) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(6) Für Dolmetschertätigkeit gilt vorgenanntes soweit sinngemäß.

  • 3 Auftragsausführung

Die Übersetzung wird vollständig, gemäß den grammatikalischen Regeln sowie in Übereinstimmung mit dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen zu Informationszwecken angefertigt. Soweit informatorisches Begleitmaterial oder besondere Anweisungen vom Auftraggeber nicht übermittelt wurden, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt. Eine stilistische Überarbeitung ist nicht Leistungsgegenstand. Der Auftraggeber erhält die Übersetzung in der vereinbarten Form.
(2) Ergibt sich die Bedeutung eines Wortes bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen nur aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes, gehen Übersetzungsfehler zu Lasten des Auftraggebers, soweit dieser das zur Anfertigung der Übersetzung erforderliche begleitende Informationsmaterial dem Auftragnehmer nicht ausgehändigt hat.
(3) Der Dienstleister kann sich zur Vertragserfüllung Dritter bedienen.
(4) Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Termine sein, die nicht verbindlich zugesichert sind.
(5) Der Versand der Übersetzung erfolgt nach den Wünschen des Auftraggebers per E-Mail, Fax oder Post. Für Schäden, die auf dem Transportweg entstehen, haftet der Dienstleister nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dienstleister den Eingang der Übersetzung durch eine kurze Mitteilung anzuzeigen.
(6) Für Dolmetschertätigkeit gilt vorgenanntes soweit sinngemäß.

(7) Alle Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Erst nach der schriftlichen Bestätigung gilt ein Auftrag als angenommen.

 

  • 4 Mängelbeseitigung und Haftung.

Alle Übersetzungen werden bestmöglich angefertigt.
(2) Sollte wider Erwarten eine der Übersetzungen dennoch einen Mangel aufweisen, muss dies dem Dienstleister unverzüglich nach Entdecken gemeldet werden. Die Mitteilung muss schriftlich durch den Auftraggeber spätestens 2 Wochen ab Lieferung erfolgen, widrigenfalls gilt die Übersetzung als mangelfrei. Der angezeigte Mangel ist hierbei konkret zu bezeichnen.
(3) Der Dienstleister ist berechtigt und verpflichtet, ordnungsgemäß angezeigte Mängel der Übersetzung zu beseitigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Dienstleister keine Möglichkeit zur Nachbesserung der Übersetzung innerhalb angemessener Frist gewährt wird. Korrekturen durch Dritte entbinden den Dienstleister von einer Haftung und können diesem nicht in Rechnung gestellt werden. Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren innerhalb von einem Jahr ab Liefertermin. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Dienstleister oder seinem Erfüllungsgehilfen, fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(4) Eine Haftung für Mängel, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen oder durch fehlerhafte, unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht lesbare Übersetzungsvorlagen verursacht worden sind, besteht nicht.
(5) Der Dienstleister haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(6) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur, wenn eine Beeinträchtigung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) vorliegt. Die Haftung des Dienstleisters ist in diesem Fall auf die Höhe der Deckungssumme seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (EUR 100.000) beschränkt

(7) Für Dolmetschertätigkeit gilt vorgenanntes soweit sinngemäß.

Der Dienstleister haftet nicht für von Dritten verursachte Mängel und Schäden. Bedient sich der Dienstleister zur Vertragserfüllung Dritter, haftet sie nur für die sorgfältige Auswahl.
(2) Ein Rückgriff des Auftraggebers auf den Dienstleister zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.

  • 5 Höhere Gewalt

Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Netzausfälle, nicht durch eine regelmäßige Anti-Viren-Überprüfung feststellbare Computerviren, Verkehrsstörungen u.a.) zurückzuführen sind. Der Dienstleister hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Ausführung der vertraglichen Leistung zu verlangen. Schadensersatzansprüche scheiden in diesem Fall aus.

  • 6 Eigentumsvorbehalt

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum vom Dienstleister.
(2) Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht an der Übersetzung mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung.

 

 

 

 

 

  • 7 Vertragsgegenstand

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. 3. Zustandekommen des Vertrages.

Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande.

Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Dienstleistungsvertrag beschrieben.

  • 8 Vertragsdauer und Vergütung

Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 3 Wochen zum Monatsende vereinbart. Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt vor Beginn des Vertrages, ist der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür werden pauschal 150€ vereinbart.

  • 9 Bezahlung

Bei Neukunden und Aufträgen über einen Betrag von 100€ ist eine Anzahlung in Höhe von 25% erforderlich.

Die Festlegung des Fertigstellungstermins erfolgt in gemeinsamer Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

Alle oben genannten Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 

 

  • 10 Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Siehe Datenschutzerklärung auf dieser Homepage.

 

  • 11 Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.  Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, so ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, Axel Harzer, Kollwitzstraße 3, in 38106 Braunschweig, als Gerichtsstand vereinbart.